Vor genau einem Jahr, am 4. November 2024, hat Die Linke im Bundestag die Mietwucherapp gestartet. Damit können Miethaushalte auf schnellem Wege prüfen, ob ihre Miete gemäß geltender gesetzlicher Regelungen zu hoch ist. Wird die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent überschritten, handelt es sich vermutlich um eine unzulässige Mietpreisüberhöhung. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeldern belangt werden. Bei einer Überschreitung des Mietspiegels um mehr als 50 Prozent liegt sogar ein Verdacht auf eine Straftat nach § 291 StGB vor.
Viele Städte haben seitdem begonnen, die Fälle systematisch zu erfassen und zu prüfen. Zuletzt wurde in Berlin ein Bußgeld von 26.000 Euro erlassen, nachdem eine Vermieterin jahrelang eine Miete kassiert hatte, die 190% über dem Mietspiegel lag. Auch in Leipzig arbeitet das zuständige Sozialamt seit der vermehrten Meldung überhöhter Mieten engagiert an der Ahndung eingegangener Meldungen.
Anlässlich des einjährigen „Jubiläums“ haben wir einen Blick auf aktuelle Zahlen für Leipzig geworfen. „Ein Jahr Mietwucher-App in Leipzig: Mietwucher und überhöhte Mieten sind kein „Kavaliersdelikt“!“ weiterlesen







