Wenn Strafgefangene sich in ihren Rechten verletzt sehen, haben sie gemäß § 109 Strafvollzugsgesetz das Recht, Maßnahmen der Justizvollzugsanstalt durch die Strafvollstreckungskammer prüfen lassen. In der Justizvollzugsanstalt (JVA) Dresden ist die Zahl solcher Anträge auf gerichtliche Entscheidungen 2025 stark gestiegen. 2023 stellten Gefangene 39 und 2024 insgesamt 33 solcher Anträge. Im letzten lag ihre Zahl bei 238, im ersten Quartal 2026 wurden bereits 101 Anträge gezählt. Das ergab meine Anfrage (Drucksache 8/6460).
Für die Anträge sind in der JVA zwölf Bedienstete zuständig, die allerdings auch andere Aufgaben wahrnehmen. Die Zahl ihrer Überlastungsanzeigen wuchs 2025 auf acht. Die Bearbeitung der Anträge dauert beim Landgericht Dresden besonders lange – durchschnittlich 8,3 Monate (Drucksache 8/5333). Mein Statement: „Rechtsschutz hinter Gittern nicht gewahrt? Zahl von Anträgen Gefangener in der JVA Dresden explodiert“ weiterlesen








